Liebe Eltern,

was ist zu beachten, wenn Ihr Kind erkrankt ist?

Dazu gibt es Handlungsempfehlungen des Schulamtes:

Vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss abgeklärt sein, dass die Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen.

Sollten entsprechende Symptome vorliegen, ist eine individuelle ärztliche Abklärung vorrangig und die Schule zunächst nicht zu betreten.

Bei Erkältungssymptomen sind viele Eltern unsicher, ob sie ihr Kind in die Schule schicken dürfen.

Das Schulministerium gibt jetzt auf seiner Homepage für Eltern klare Hinweise:

„Das Schaubild gibt Ihnen eine Empfehlung, was Sie bei einer Erkrankung Ihres Kindes beachten sollten. Bitte melden Sie sich bei Krankheitssymptomen Ihres Kindes zunächst umgehend bei Ihrer Schule, um Ihr Kind krank zu melden und das weitere Vorgehen abzustimmen. Die Schule wird Sie auch über die aktuell geltenden Regelungen informieren. Bitte denken Sie daran, dass es eine gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule ist, alle Kinder und alle am Schulleben Beteiligte sowie deren Familien vor einer Infektion zu schützen.“

Diese Hinweise wurden in elf verschiedene Sprachen übersetzt: Hier klicken!

Wir hoffen natürlich, dass wir alle dieses Schaubild möglichst selten nutzen müssen.